Förderung von Unternehmen
Die Internationale Bürgschaftsgenossenschaft (IBG) bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe im Sinne von Art. 828 OR die geschäftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Sie nimmt Sicherheiten und Werte von Firmen und Privatpersonen im nationalen und internationalen Gebiet entgegen. Gleichzeitig gibt IBG dafür Bürgschaften an Unternehmen oder Privatpersonen oder öffentlich rechtliche Körperschaften im In- und Ausland aus. Sie koordiniert Synergien, Ressourcen und Know-how zu Gunsten der Genossenschaft bzw. deren Mitglieder im In-und Ausland. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Genossenschaft alle dazu notwendigen Instrumente des freien Wirtschafts- und Warenverkehrs sowie verfügbarer Finanzdienste benutzen und zur Anwendung bringen. Ferner vermittelt die Genossenschaft Kontakte zu Geschäftspartnern im In- und Ausland. Sie kann Liegenschaften kaufen und verkaufen. Die IBG leistet der finanzierenden Bank Sicherheit in Form einer Bürgschaft und ermöglicht dadurch Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen mit attraktiven Konditionen.
Selbständige, kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), natürliche und juristische Personen sehen sich immer wieder mit der Situation konfrontiert eine Finanzierung beschaffen zu müssen. In der heutigen Zeit sind Finanzierungen durch Banken jedoch an strengere Richtlinien gebunden. Vor allem verlangen Banken vermehrt weitere Sicherheitsleistungen und Garantien von Schuldnern. Aus dem Zweck heraus Firmen und Privatpersonen Sicherheiten und Garantien zur Verfügung zu stellen, wurde die IBG gegründet. Die Bürgschaften der IBG werden durch Werte (hauptsächlich Grundschuldbriefe) gesichert, welche Kunden der IBG zur Bereitstellung von Bürgschaften einliefern.
Selbständige, kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), natürliche und juristische Personen sehen sich immer wieder mit der Situation konfrontiert eine Finanzierung beschaffen zu müssen. In der heutigen Zeit sind Finanzierungen durch Banken jedoch an strengere Richtlinien gebunden. Vor allem verlangen Banken vermehrt weitere Sicherheitsleistungen und Garantien von Schuldnern. Aus dem Zweck heraus Firmen und Privatpersonen Sicherheiten und Garantien zur Verfügung zu stellen, wurde die IBG gegründet. Die Bürgschaften der IBG werden durch Werte (hauptsächlich Grundschuldbriefe) gesichert, welche Kunden der IBG zur Bereitstellung von Bürgschaften einliefern.